Zürich

Nach Störaktionen: Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl erlässt sechs Strafbefehle gegen «Junge Tat»

Nach Störaktionen in Zürich

Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehle gegen «Junge Tat»-Mitglieder

· Online seit 30.09.2024, 10:23 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl hat in Strafuntersuchungen gegen Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» sechs Strafbefehle erlassen. Diese erfolgten im Zusammenhang mit Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und während einem Pride-Gottesdienst.
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Die Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich - Sihl gegen sechs Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» haben eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert. In der Periode zwischen Februar 2022 und April 2024 konnte den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachgewiesen werden, wie die Staatsanwaltschaft Zürich schreibt.

Hierbei handelt es sich auch um die Störaktionen vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder sowie die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.

Je nachdem bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.

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Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

(joe)

veröffentlicht: 30. September 2024 10:23
aktualisiert: 30. September 2024 10:23
Quelle: ZüriToday

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