Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 15.08.2022
An der Zürcher Street Parade im vergangenen Jahr meldeten mehrere Personen der Polizei Fälle von «Needle Spiking». Sie seien in der Menschenmasse von einer unbekannten Täterschaft mit Nadeln gepikst worden, erzählten die Opfer. Insgesamt registrierte die Polizei zehn Fälle. Die Vorkommnisse wurden auf Social Media geteilt und verschiedenste Medien berichteten darüber. So auch ZüriToday.
Wie die «NZZ» am Samstag berichtet, habe es nun in einem Fall ein Urteil gegeben.
23-Jährige zu Geldstrafe verurteilt – sie hat die Polizei mehrmals belogen
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat eine 23-jährige Schweizerin wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt.
Die junge Frau hatte nach der Street Parade in Wiedikon eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Gegenüber der Polizei behauptete sie, eine unbekannte Person habe sie zwischen 19.30 und 20 Uhr an der VBZ-Haltestelle Paradeplatz mit einer Nadel in die linke Seite gepikst. Danach sei sie im Triemlispital untersucht worden und habe eine HIV-Prävention vornehmen müssen.
Die junge Frau wiederholte die Geschichte im September und Oktober mehrere Male gegenüber der Polizei. Sie erklärte, den Austrittsbericht des Triemlispitals noch nicht erhalten zu haben.
Das stimmte jedoch nicht – die junge Frau war gar nie im Spital. Durch die Lüge machte sie sich strafbar und wurde nun verurteilt. Weil sie in ihrer Wohnung Marihuana geraucht hatte, erhielt sie ausserdem eine Strafe wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Der Strafbefehl ist rechtskräftig, die Frau hat den Befehl nicht angefochten.
Insgesamt muss sie 3100 Franken zahlen
Die 23-Jährige muss insgesamt 3100 Franken zahlen. 2000 Franken kommen daher, weil sie bereits vorbestraft war. Dazu kommen 300 Franken Busse wegen des Marihuanas und 800 Franken zahlt sie für das Verfahren. Die Tat habe die Frau aus verschiedenen Gründen ausgeübt. Diese nennt die Staatsanwaltschaft wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht.
Was ist mit den weiteren neun Fällen?
Von den zehn gemeldeten Fällen von «Needle Spiking» war der Fall der 23-Jährigen der einzige, der an die Staatsanwaltschaft gelangte. In den anderen Fällen habe es an Beweisen gefehlt. Auch Ermittlungen im Ausland hätten einen ähnlichen Verlauf gezeigt, schreibt die «NZZ».
(gin)
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