Zürich

Neophyten und Krankenkassen-Werbeanrufe – das ändert sich im September

Neuerungen

Neophyten und Krankenkassen-Werbeanrufe – das ändert sich im September

· Online seit 31.08.2024, 08:57 Uhr
Kirschlorbeer darf nicht mehr verkauft werden und Krankenkassen dürfen nicht mehr einfach so anrufen, um dich anzuwerben. Was sich im September sonst noch ändert, erfährst du hier.
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Verkaufsverbot für invasive Pflanzen

Stachelgurke, Vielblättrige Lupine, Bold-Bambus, Kirschlorbeer oder die Armenische Brombeere: Sie und weitere Pflanzenhaben eines gemeinsam. Ab September dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Denn sie gelten als invasiv und gebietsfremd. Nicht nur der Verkauf ist verboten, auch das Anpflanzen oder die Vermehrung ist nicht mehr erlaubt. So soll verhindert werden, dass die Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich weiter ausbreiten. Wer bereits betroffene Pflanzen im Garten hat, macht sich jedoch nicht strafbar. Der Entscheid beruht auf einem parlamentarischen Vorstoss.

Diese Pflanzen dürfen nicht mehr verkauft respektive in Verkehr gebracht werden:

Ebenfalls betroffen: Gestreiftes Süssgras (Glyceria striata)

Diese Pflanzen dürfen nicht mehr in die Umwelt gebracht werden:

Ebenfalls betroffen: Schmalrohr (Lagarosiphon major)

Werbeanrufe von Krankenkassen sind verboten

Ab September dürfen Krankenversicherer keine unerwünschte Telefonwerbung mehr machen. Verboten ist die sogenannte Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit Menschen, die noch nie bei dieser Krankenkasse versichert waren oder es seit über drei Jahren nicht mehr sind.

Züge fahren wieder durch den Gotthard

Seit dem 10. August 2023 ist der Gotthard-Basistunnel wegen einer Entgleisung für die meisten Züge gesperrt. Der Güterzug, der damals von den Gleisen abkam, richtete einen Schaden an, der nicht so schnell behoben werden konnte. Nach dem Probebetrieb soll nun ab Montag der Bahnbetrieb im Tunnel wieder vollständig aufgenommen werden. Damit verkürzt sich auch die Reisezeit ins Tessin wieder.

Abstimmung 

Am Sonntag, 22. September 2024, ist deine Stimme an der Urne gefragt. Über zwei eidgenössische Vorlagen wird entschieden. Dabei handelt es sich um die Biodiversitätsinitiative und die Pensionskassen-Reform. Im Kanton Zürich steht nur eine Abstimmung auf dem Programm. Die Stimmbevölkerung darf über das Bildungsgesetz entscheiden. Daneben stehen auch an diversen Orten Vorlagen auf Gemeindeebene zur Abstimmung. In der Stadt Zürich sind es gleich deren Acht.

Start Herbstsession

Vom 9. bis 27. September kommen in Bern National- und Ständerat für die Herbstsession zusammen. Dort soll beispielsweise über Sparmassnahmen bei Bildung, Forschung und Innovation im Ständerat entschieden werden. Der Nationalrat dürfte über die Individualbesteuerung und die Eigenmiete-Steuer beraten. Der Verlegerverband Schweizer Medien fordert zudem, dass der Nationalrat über eine höhere indirekte Presseförderung diskutiert.

veröffentlicht: 31. August 2024 08:57
aktualisiert: 31. August 2024 08:57
Quelle: ArgoviaToday

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