Nach der Entlassung ist es bei einem Mediationsgespräch zwar laut geworden - doch ein ehemaliger Kinderspital-Arzt hat seine Vorgesetzten dabei nicht mit dem Tod bedroht. Das Zürcher Obergericht sprach den Mann am Dienstag frei.
Urteil von Bezirksgericht gekippt
Das Obergericht stiess damit ein Urteil des Bezirksgerichts um. Dieses hatte den entlassenen Arzt wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.
Aussagen von Beteiligten reichten nicht aus
Es sei zwar nachvollziehbar und glaubhaft, dass sich die vier Vertreter des Kinderspitals Zürich (Kispi) bei der Mediation ungut gefühlt hätten und sie später Angstgefühle entwickelt hätten, hielt der Oberrichter am Dienstagnachmittag in seiner Urteilsbegründung fest. Doch die eingeklagten Drohungen liessen sich nicht rechtsgenügend nachweisen.
Als Beweise lagen einzig die Aussagen der an der Mediation beteiligten Personen vor. Diese waren für den Richter insgesamt nicht einheitlich. Einzelne Vorwürfe bezeichnete er als diffus.
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(sda/roa)