Zürich

Pädophiler Ex-Clown kommt ohne Verwahrung davon - Obergericht entscheidet

Prozess Zürich

Pädophiler Ex-Clown entgeht Verwahrung

11.04.2022, 18:47 Uhr
· Online seit 11.04.2022, 18:41 Uhr
Vor dem Zürcher Obergericht musste sich am Montag ein 55-jähriger Schweizer verantworten. Das Gericht sprach den Schweizer in mehreren Punkten schuldig, verzichtet aber auf eine Verwahrung.
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Das Gericht sprach den Schweizer der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen Schändung, der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren. Zudem ordnete das Gericht eine stationäre Massnahme an. Von einer Verwahrung sah das Obergericht ab. Damit erhält der Mann eine letzte Chance auf ein deliktfreies Leben.

Frühere Handlungen gelöscht

Der Mann ist seit den 1980er Jahren mehrmals wegen pädophiler Übergriffe verurteilt worden. All diese Strafen sind jedoch mittlerweile gelöscht.

Im aktuellen Verfahren wurden ihm Übergriffe auf zwei zur Tatzeit rund zehnjährige Buben und ein etwa sechsjähriges Mädchen vorgeworfen. Er räumte einen Teil der Taten ein, machte aber geltend, namentlich bei den Handlungen mit dem Mädchen - seiner eigenen Tochter - habe es sich mehr um ein Spiel gehandelt.

Staatsanwältin forderte Verwahrung

Der Verteidiger hatte deshalb einen Freispruch von den Vorwürfen sexuelle Nötigung und Schändung verlangt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt. Die Staatsanwältin forderte eine siebenjährige Freiheitsstrafe sowie Verwahrung.

(sda/roa)

veröffentlicht: 11. April 2022 18:41
aktualisiert: 11. April 2022 18:47
Quelle: Schweiz am Wochenende

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