Zürich

Rentner schlägt 15-jährige wegen Füssen auf Sitzpolster in S-Bahn

Bezirksgericht Meilen

Rentner kassiert Busse für Schlag ins Gesicht von 15-Jähriger

10.03.2023, 11:17 Uhr
· Online seit 10.03.2023, 09:29 Uhr
Eine Teenagerin parkierte in einer S-Bahn ihre Füsse samt Schuhen auf der Sitzbank. Ein Rentner störte sich dermassen daran, dass er ausrastete und handgreiflich wurde. Nun verdonnerte das Bezirksgericht Meilen den 69-Jährigen zu einer happigen Busse.
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Ein 69-jähriger Rentner musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Meilen für eine Tätlichkeit im Juni 2021 verantworten. Als er an der Goldküste in eine S-Bahn stieg, fiel ihm eine Teenagerin auf, die es sich in einem Viererabteil gemütlich gemacht hatte. Die 15-Jährige legte ihre Füsse, samt Schuhen, auf der gegenüberliegenden Sitzbank aufs Polster, was der Rentner nicht goutierte.

Trat gegen ihre Beine

Er habe die junge Frau aufgefordert, die Füsse vom Sitz zu nehmen. Als diese der Aufforderung nicht nachkam, packte er ihre Beine und versuchte sie vom Sitz zu zerren – erfolglos. Von seinem Vorhaben ablassen wollte er jedoch nicht. Wie im Strafbefehl festgehalten ist, hielt er sich an der Gepäckablage oberhalb des Abteils fest und trat gegen die Beine der 15-jährigen Türkin, worauf es zu einem Gerangel kam, schreibt «20 Minuten».

Die Teenagerin riss dem Mann die Brille von der Nase und warf sie zu Boden. Infolgedessen versetzte der Mann der jungen Frau einen Faustschlag ins Gesicht. Sie zeigte ihn an. Gegen die vom Statthalteramt geforderte Busse von 500 Franken wehrte sich der 69-Jährige und so landete der Fall beim Bezirksgericht Meilen.

Fensterplatz und Hausordnung

Vor Gericht bestritt der Mann, die 15-Jährige geschlagen zu haben. «Sie hat auf mich eingeprügelt und ich habe mich reflexartig verteidigt», sagte er, was ihm das Gericht aber nicht abkaufte. Auf die Frage, warum er denn genau dort habe sitzen wollen, antwortete er, dass er einen Fensterplatz wollte und dass die Hausordnung der SBB klar sei: «Füsse gehören nicht auf die Sitzbank», so der Rentner.

Er verlangte die Einstellung des Verfahrens. Stattdessen forderte er Sanktionen gegenüber der Teenagerin. «Sie soll 200-mal die Hausordnung abschreiben», so sein Vorschlag. Beim Prozess stellte sich heraus, dass der Rentner unter Verfolgungswahn leidet. Auch machte er einen etwas verwahrlosten Eindruck. Er behauptete, dass er seit 30 Jahren illegal überwacht werde. Dies sei die Folge eines «Geheimbeschlusses des Obergerichts».

Kein Grund für Tätlichkeit

Der Richter tadelte die verübte Selbstjustiz des 69-Jährigen und meinte, dass man gewisse Regelverstösse akzeptieren müsse, ohne selber aktiv zu werden. Auch wenn die 15-Jährige sich nicht regelkonform verhalten habe, sei das keine Entschuldigung dafür, sie tätlich anzugehen.

Der Richter entschied ebenfalls, dass er trotz seines Verfolgungswahns schuldfähig sei. «Sie haben gewusst, dass das Verhalten strafbar ist», führte der Richter aus. Dies tat der Rentner mit einem Kopfschütteln ab und sagte, dass man das Mädchen mitsamt seiner Familie ausschaffen sollte.

Die anfänglich geforderte Busse von 500 Franken hob der Richter auf 1500 Franken an und verurteilte den Mann wegen Tätlichkeit. Zur Busse kommen noch Gerichts- und Verfahrenskosten hinzu. Insgesamt kostet der Fall den Rentner 3580 Franken. Ob der Fall vor Obergericht weitergeht, ist unklar.

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(roa)

veröffentlicht: 10. März 2023 09:29
aktualisiert: 10. März 2023 11:17
Quelle: ZüriToday

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