Auch im Alter von 71 Jahren ist Raymond Diebold noch als Aushilfslehrer tätig. Seinen Arbeitsweg legt er mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. An einem Morgen war der Andrang im Zug enorm gross und er schaffte es nur mit Mühe in den Zug, schreibt der «Beobachter». Der Weg in die zweite Klasse war blockiert, weshalb sich Diebold in die erste Klasse setzte.
Bevor er den Platz wechseln konnte, wurde der Mann kontrolliert
Stehen sei für ihn wegen einer frisch operierten Hüfte und eines verletzten Fusses unmöglich gewesen. Er wollte sich deshalb in die erste Klasse zu setzen, bis er einen freien Platz in der zweiten Klasse findet. Doch kaum sei der 71-Jährige gesessen, kamen zwei Kontrolleurinnen auf ihn zu und wiesen ihn auf darauf hin, dass er nur ein Billett für die zweite Klasse habe.
Dass der Mann nicht gut zu Fuss war, habe die beiden nicht interessiert. Sie erklärten, die SBB sei nicht verpflichtet, den Fahrgästen einen Sitzplatz anzubieten. Diebold musste deshalb einen Zuschlag über 140 Franken und einen Klassenwechsel über 5 Franken zahlen. Er rief später beim Contact Center an und wies ein Arztzeugnis vor, was jedoch nichts änderte.
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SBB verzichten auf Strafanzeige
Diebold versteht, dass die SBB im Recht ist. Trotzdem fühlt er sich ungerecht behandelt, da hinter seinem Vergehen keine böse Absicht stecke. Die SBB erklärt gegenüber dem «Beobachter», dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Kulanz gebe. Jeder Fall werde individuell geprüft. In dieser Angelegenheit haben die SBB auf eine Strafanzeige verzichtet: Diebold war vor zwei Jahren einmal ohne Ticket unterwegs, weil er vergessen habe, dass sein Abo abgelaufen war.
(lib)