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Nach Besetzung wird Kesselhaus Wipkingen temporär zum Schulschwimmbecken

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Nach Besetzung wird Kesselhaus Wipkingen temporär zum Schulschwimmbecken

· Online seit 07.06.2023, 14:54 Uhr
Das ehemalige Kesselhaus des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich auf dem Lettenareal soll ab 2029 für 20 Jahre als Schulschwimmanlage genutzt werden. Ob das im vergangenen Jahr kurzzeitig besetzte Gebäude in Wipkingen bis dahin auch noch anders genutzt werden kann, klärt die Stadt derzeit ab.

Quelle: TeleZüri / Beitrag vom 19.1.2023

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Die temporäre Schulschwimmanlage soll «mit möglichst geringem Eingriff in das denkmalgeschützte Gebäude ein- und wieder rückgebaut werden können», teilte der Zürcher Stadtrat am Mittwoch mit. Um ein entsprechendes Projekt ausarbeiten zu lassen, beantragt er dem Gemeinderat einen Kredit von 2,5 Millionen Franken.

Die geplante Schwimmanlage soll gemäss Mitteilung primär den umliegenden Schulen dienen. Die bestehenden Becken im Schulkreis Waidberg könnten heute den Bedarf nicht mehr decken; einige Klassen müssten für den obligatorischen Schwimmunterricht in die Hallenbäder Bläsi und Oerlikon ausweichen, heisst es in der Mitteilung.

Vom Badewasser im Kesselhaus soll gemäss Stadtrat aber nicht nur die Schule profitieren. Ausserhalb der schulischen Betriebszeiten soll die Badi im Kesselhaus, welches das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich derzeit noch als Ausweichlager nutzt, bei Bedarf auch dem freiwilligen Schulsport und den Vereinen zur Verfügung stehen.

Zwischennutzung wird angeschaut

Das Kesselhaus an der Limmat wurde Ende Oktober 2022 besetzt. Das EWZ reichte Strafanzeige ein, und das Gebäude, das sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet, wurde polizeilich geräumt.

AL und Grüne reichten daraufhin im Gemeinderat ein Postulat ein, in dem sie den Stadtrat aufforderten, das ehemalige Kesselhaus «ab sofort und für mehrere Jahre» einer selbstorganisierten Nutzung für kulturelle und politische Veranstaltungen zuzuführen.

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Wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte, will er bis Ende 2023 prüfen, «welche baulichen Massnahmen notwendig wären, um eine Zwischennutzung im Sinne des hängigen Postulats zu ermöglichen.»

(sda/osc)

veröffentlicht: 7. Juni 2023 14:54
aktualisiert: 7. Juni 2023 14:54
Quelle: ZüriToday

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