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Schwamendingen: Quartier kämpft für den Erhalt alter Buche

Bäume

Quartier will 80-jährige Buche in Schwamendingen retten

· Online seit 26.09.2024, 10:37 Uhr
Eine 80-jährige Rotbuche in einem Schwamendinger Quartier wird gefällt. Anwohnende haben alles versucht, um sie zu retten und der Stadt sind die Hände gebunden, weil sich der Baum auf privatem Grundstück befindet. Dann kann ein Baum nur in den seltensten Fällen unter Schutz gestellt werden.
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Am Luchsgraben 29 in Zürich Schwamendingen steht seit ungefähr 80 Jahren eine grosse Buche. Für die Siedlung hat der Baum eine prägende Bedeutung. Jetzt müssen sich die Anwohnenden von «ihrem» Baum verabschieden: Er soll am Donnerstag gefällt werden. Die Buche steht auf Privatgrundstück und gehört dem privaten Grundeigentümer. Die Fällung findet im Rahmen eines geplanten Neubaus der Liegenschaft statt.

Grosses Engagement im Quartier

Beim Hochkurbeln der Rollladen blicken Anwohnende morgens als Erstes auf die Buche, beim Verlassen des Hauses sehen sie täglich den schönen, alten Baum und die Kinder springen bei schönem Wetter um ihn herum. So beschreibt Anwohner Michael Niebler im Gespräch mit ZüriToday die Wichtigkeit der Buche. «Sie ist ein Ruhepol für uns und macht Schwamendingen zu einem lebenswerten Quartier.»

Bäume sind oft ein emotionales Thema – auch in diesem Fall. Das zeigt sich insbesondere darin, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sich zusammengeschlossen haben und für den Erhalt der Buche kämpfen. Die Gemeinschaft hat sich unter anderem bei Anwälten, Parteien, beim Kreisarchitekten sowie dem Vogelschutzverein und der Stadt Zürich gemeldet. Bei letzterer baten die Anwohnenden um die Erteilung eines Schutzstatus.

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Buche kann nicht unter Schutz gestellt werden

Wenn ein Baum auf privatem Grund steht, gehört er privaten Grundeigentümerinnen. Die Stadt könne den Baum aus rechtlichen Gründen nicht unter Schutz stellen, auch wenn das Engagement begrüsst werde, erzählt Niebler weiter. «Der Antrag wurde postwendend abgelehnt, auch wenn die Stadt das bedauert.» Tanja Huber, Sprecherin von Grün Stadt Zürich, erklärt auf Anfrage von ZüriToday, dass ein Baum über zahlreiche herausragende Eigenschaften verfügen muss, um ihn unter Einzelschutz zu stellen. Mindestens zwei seien im konkreten Fall nicht gegeben.

  • So müsste der Baum sicherlich prägend sein im Strassenraum, also im öffentlichen Raum allseitig auffallen. Die Rotbuche steht jedoch im Hinterhof an einer Privatstrasse.
  • Ausserdem braucht ein Baum für eine Unterschutzstellung das Alleinstellungsmerkmal, das heisst er ragt aus dem Bestand heraus und es gibt weiter herum keine vergleichbaren Bäume. In der nächsten Umgebung stehen aber zahlreiche ähnlich grosse, schöne Bäume.

Das grüne Schwamendingen wird immer weniger grün

«Schwamendingen ist zwar sehr grün, aber es verschwinden immer mehr Bäume – vor allem auf privaten Parzellen, wo gebaut wird oder die Bäume nicht gepflegt werden», so Huber. Bei einer Befragung von Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen in Schwamendingen habe sich herausgestellt, dass das Fachwissen für den Erhalt oder die Pflege von Bäumen fehlt, insbesondere für alte Bäume. «Sie werden deshalb oftmals zu voreilig gefällt.» Grün Stadt Zürich sensibilisiert die Bevölkerung, um den Baumbestand zu erhalten und zu fördern.

«Es wird viel abgeholzt in Schwamendingen», sagt auch Michael Niebler. So will er und die Anwohnerschaft die Buche nicht nur aufgrund des emotionalen Werts retten, sondern auch wegen der fördernden Funktion für das lokale Mikroklima.

Baugesuch für den Luchsgraben liegt nicht vor

Das städtische Hochbaudepartement hält fest, dass aktuell kein Baugesuch für die betroffene Liegenschaft vorliegt. Wie ein Schreiben an die Mieterschaft, das ZüriToday vorliegt, zeigt, soll die Baueingabe im Frühling 2025 erfolgen. Der Besitzer selbst hat auf Anfragen der Redaktion bisher nicht reagiert.

Bei Erteilung einer Bewilligung legt das Amt für Baubewilligungen Auflagen fest. Weil kein Baugesuch vorliegt, kann sich die Bewilligungsbehörde nicht hypothetisch zu möglichen Auflagen äussern. Grundsätzlich gilt, wenn im Rahmen eines Bauprojekts ein Baum gefällt wird, dann muss der Eigentümer Auflagen für den ökologischen Ersatz oder eine ökologische Aufwertung erfüllen.

veröffentlicht: 26. September 2024 10:37
aktualisiert: 26. September 2024 10:37
Quelle: ZüriToday

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