Zürich
Stadt Zürich

Todesdrohungen gegen Stadtrat – Mann muss Geldstrafe zahlen

Zürcher Obergericht

Todesdrohungen gegen Stadtrat – Mann muss Geldstrafe zahlen

· Online seit 18.01.2024, 19:51 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat einen 58-jährigen Sozialhilfeempfänger verurteilt. Der Schweizer hatte dem früheren Zürcher AL-Stadtrat Richard Wolff damit gedroht, er müsse ihn «leider kaltmachen».
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Das Obergericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10 Franken, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die bedrohliche E-Mail landete am 27. September 2021 im Postfach des damaligen Stadtrats Wolff.

Nach zehn Minuten des Abwägens rief er das städtische Bedrohungsmanagement an. Er habe die E-Mail keineswegs als Scherz verstanden, sondern sei leicht beunruhigt gewesen.

«Kerzenöl, Kürbisöl, Kümmelöl: Was Sie wollen!»

Der Absender drohte damit, Wolff «leider kaltmachen» zu müssen, «inklusive letzter Ölung. Kerzenöl, Kürbisöl, Kümmelöl: Was Sie wollen!». Hintergrund war, dass die Stadt die Einlagerungskosten für seinen Hausrat nicht mehr zahlen wollte.

Der Mann war 2017 verhaftet worden, weil er den neuen Freund seiner Partnerin mit dem Tod bedroht hatte. Diese Verhaftung führte dazu, dass er endgültig aus der Bahn geworfen wurde. Er verlor seine Stelle und seine Wohnung, bezog fortan Sozialhilfe und musste in Sozialwohnungen leben. Einen Teil seines Hausrats lagerte er auf Kosten der Stadt ein, bis diese dazu nicht mehr bereit war.

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Wenn er das Lager nicht selber zahle, werde es aufgelöst und der Hausrat in einem Gantlokal verkauft, hatte ihm die Stadt kurz vor dem Verfassen der bedrohlichen E-Mail angekündigt.

Mit Glacé und Olivenöl bei der Stadtverwaltung

Es sei bei seinen Handlungen immer nur um sarkastische Sprüche gegangen, beteuerte der Mann. Er habe niemanden ernstlich bedrohen wollen. Allerdings tauchte er knapp zwei Wochen nach dem Versand der E-Mail mit Glacé und Olivenöl bei der Stadtverwaltung auf, um seiner Drohung vom «Kaltmachen mit letzter Ölung» Nachdruck zu verleihen.

Ein Gutachten attestierte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, die sich durch einen chronischen Konflikt in einer «paranoid-querulatorischen Ausprägung» zeige. Die Schuldfähigkeit sei mittelgradig eingeschränkt.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und verlangte eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Das Bezirksgericht Zürich stufte die E-Mail im Januar 2023 jedoch nur als versuchte Nötigung ein.

Wolff sei nie für Soziales zuständig gewesen. Die Angelegenheit sei somit nicht in seiner Amtsbefugnis gelegen, weshalb eine unbedingte Geldstrafe von nur 30 Tagessätzen zu 10 Franken angemessen sei.

Das Obergericht bestätigte nun zwar das Strafmass, kam beim Schuldspruch jedoch zu einem anderen Ergebnis. Bei einem Stadtrat handle es sich um einen Beamten, der ohne Weiteres Einfluss auf Geschäfte aller Departemente nehmen könnte. Schliesslich würden in den Stadtratssitzungen Geschäfte aller Departemente besprochen.

Bereits zwei neue Verfahren hängig

Da der Beschuldigte mit seiner Drohung aber nicht erfolgreich war – die Lagerkosten wurden ihm trotz der E-Mail nicht erlassen – blieb es gemäss Urteil aber bei der «versuchten» Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das Obergericht geht jedoch nicht davon aus, dass sich der einschlägig vorbestrafte Mann von dieser Verurteilung abschrecken lässt. Tatsächlich sind bereits zwei neue Verfahren gegen ihn hängig, ebenfalls wegen Drohungen gegen Behördenmitglieder.

(sda/bza)

veröffentlicht: 18. Januar 2024 19:51
aktualisiert: 18. Januar 2024 19:51
Quelle: ZüriToday

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