Zürich

Streit eskaliert in Zürich: Haselnüsse pflücken führt zu Gewalt

Bezirksgericht Dielsdorf

Mann (39) pflückt Haselnüsse – ein anderer tickt deshalb aus

· Online seit 23.07.2024, 18:14 Uhr
Im Zürcher Unterland ist ein Streit wegen des Pflückens von Haselnüssen eskaliert. Ein Mann wurde wegen Gefährdung des Lebens angeklagt und stand am Montag vor Gericht in Dielsdorf.
Anzeige

Ein 39-jähriger Mann pflückte vor rund zwei Jahren auf einem Schulhausplatz Haselnüsse. Dabei brachen auch ein paar Äste ab. Ein damals 58-Jähriger beobachtet die Szene – welche ihn fuchsteufelswild machte.

Mehrere Meter mit Auto geschoben

Der heute 60-Jährige soll den Pflücker als «huere Usländer» und «Sauhund» beschimpft und ihm ins Gesicht gespuckt haben, wie der «Zürcher Unterländer» schreibt. Doch damit nicht genug. Der wütende Mann soll dem Bespuckten gegen die Brust und ihm dann das Mobiltelefon aus der Hand geschlagen haben – nachdem dieser versucht hatte, die Polizei zu kontaktieren.

Anschliessend habe der Täter den 39-Jährigen mit Händen und Füssen getreten. Daraufhin sei der Beschuldigte in sein Auto gestiegen, habe den Motor gestartet, beschleunigt und den Geschädigte vier bis fünf Meter vor sich hergeschoben. Der Verletzte konnte sich mit Prellungen und verstauchtem Knöchel in Sicherheit bringen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Gefilmt von Zeugen

Am Montag stand der Beschuldigte vor dem Gericht Dielsdorf und erzählte der Richterin seine Version der Geschichte. «Ich habe dem Mann gesagt, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass man Nüsse abreisst. Er hat trotzdem weitergemacht.» Der Angeklagte sei der Meinung «sachlich und deutlich, aber nie aggressiv» gewesen zu sein.

Dass er das Auto beschleunigte und das Opfer vor sich herschob, beteuerte er mit: «Ich hatte Angst, fühlte mich in Bedrängnis, wollte nur weg.» Jedoch wurde die Autoszene von Zeugen gefilmt.

Keine Lebensgefahr

Trotz Videobeweis sprach die Richterin den heute 60-jährigen Mann vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei. Grund dafür sei: «Es ist davon auszugehen, dass er mit deutlich weniger als 20 km/h fuhr.» Der Schweizer habe das Opfer zwar einige Meter mitgenommen, dieses sei aber nicht zu Fall gekommen. «Es bestand keine Lebensgefahr», zitiert der «Zürcher Unterländer» die Richterin. Es handle sich um eine einfache Körperverletzung.

Das Gericht verurteilt den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Franken – insgesamt 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(joe)

veröffentlicht: 23. Juli 2024 18:14
aktualisiert: 23. Juli 2024 18:14
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch