Quelle: Der Lotse wurde im Dezember 2018 vom Zürcher Obergericht verurteilt. / TeleZüri
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs angeklagt. Das Bundesgericht führt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil aus, eine Verurteilung setze voraus, dass die Gefahr in einem solchen Fall «hinreichend konkret, das heisst naheliegend und ernsthaft» sein müsse.
Lediglich eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Massgebend für die konkrete Gefahr sei, was sich tatsächlich ereignet habe und nicht, was alles hätte geschehen können. Bereits das Zürcher Obergericht hielt fest, der Fluglotse habe die Situation geklärt, bevor ein tatsächliches Kollisionsrisiko bestanden habe.
Der Fluglotse hatte im August 2012 einem Sportflugzeug erlaubt, die Piste 16 anzufliegen. Danach erteilte er einem Verkehrsflugzeug die Starterlaubnis auf der Piste 28, die sich mit der Piste 16 kreuzt. Weil der Lotse das potentielle Risiko gleich erkannte, gab er dem Sportflugzeug die Anweisung, sofort rechts abzudrehen.
(oeb / sda)