Zürich

Waffennarr knallt Taube ab – Staat nimmt ihm alle Waffen weg

Dietikon

Waffennarr knallt Taube ab – Staat nimmt ihm alle Waffen weg

26.04.2023, 21:44 Uhr
· Online seit 26.04.2023, 21:35 Uhr
Er schoss vor einem Laden eine Taube ab. Darum will der Staat einem Waffennarren alle Waffen – insgesamt 30 – wegnehmen. Es war nicht seine einzige Tat.
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Ein Limmattaler Waffensammler wehrt sich dagegen, dass er seine Waffen abgeben muss. Es geht um rund 30 Objekte: von der Pistole SIG P210 bis hin zu Bockdoppelflinten. Das kantonale Verwaltungsgericht hat die Beschwerde nun aber abgewiesen. Das schreibt die «Limmattaler Zeitung».

Das Statthalteramt des Bezirks Dietikon hatte schon am 9. Mai 2022 verfügt, dass diverse Waffen und Zubehöre beschlagnahmt und eingezogen werden sollen. Entsorgt werden die Waffen aber nicht: Das Statthalteramt plant, die Waffen zu verkaufen, sobald der Entscheid rechtskräftig ist. Der Mann zog das Verfahren 2022 bis an das Verwaltungsgericht.

Der Tauben-Schuss war nicht die einzige Tat

Nun hat das Gericht die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Insbesondere, weil er am 22. September 2021 wegen Betrugs, Urkundenfälschung, mehrfachen Vergehens gegen das Waffen-und Jagdgesetz und wegen mehrere Übertretungen per Strafbefehl verurteilt wurde.

Mitten in der Öffentlichkeit eine Taube abgeknallt

Der Grund für den Strafbefehl aus dem Jahr 2021 ist skurril: Der Mann hatte «auf dem Vorplatz eines Einkaufsladens aus dem Schiebedach eines parkierten Personenwagens mit einer Feuerwaffe mit Schalldämpfer eine Taube erlegt.»

Er habe weder eine jagdliche Berechtigung noch ein Abwehrrecht noch über die erforderliche Waffentragbewilligung verfügt.

Der Waffennarr ist Wiederholungstäter

Der Tauben-Schuss war kein Einzelfall: Auch andernorts hatte der Waffennarr illegal Tauben erlegt. Zudem besass er mehrere Waffen ohne Waffenerwerbsscheine oder Ausnahmebewilligungen und führte geladene Schusswaffen ohne Bewilligung mit sich.

Gefährdung der Öffentlichkeit, wenn man aus dem Auto Tauben abknallt

Für das Gericht ist klar: Der Mann hat zwar bisher keine anderen Personen oder sich selbst direkt mit einer Waffe bedroht. Auch sei er geistig und körperlich gesund. Jedoch gehe vom Mann eine Gefahr missbräuchlicher Verwendung der Waffen aus.

Nicht zuletzt deshalb, weil es eine Gefährdung der Öffentlichkeit ist, wenn man aus dem Auto Tauben abknallt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, allenfalls endet die Sache erst vor Bundesgericht.

(David Egger/gin)

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veröffentlicht: 26. April 2023 21:35
aktualisiert: 26. April 2023 21:44
Quelle: ZüriToday

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