Zürich

Werkzeuge und Solarpanels in Winterthur «gekauft»: Bauarbeiter (45) betrügt Ex-Arbeitgeber

Winterthur

Werkzeuge und Solarpanels «gekauft» – Bauarbeiter betrügt Ex-Arbeitgeber

06.12.2023, 08:28 Uhr
· Online seit 06.12.2023, 07:31 Uhr
Ein Bauführer kauft Werkzeuge, Werkzeugzubehör und Solarpanels. Die Rechnungen gingen aber an seinen Ex-Arbeitgeber und eine weitere Firma aus Bahnbereich. Der Familienvater wurde nun verurteilt.
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Im Profi-Baumarkt gab sich der 45-Jährige als Thomas B.* oder Bruno S.* aus. Der Mann aus der Flughafenregion heisst aber eigentlich anders, die falschen Namen verwendete er, um sich Werkzeuge und Baumaterial zu erschleichen.

Seine «Einkäufe» tätigte er in Baumärkten in Winterthur und Schlieren. Dabei ging der im Bahnunterhalt tätige Bauführer immer gleich vor. Er gab falsche Namen an und kaufte auf Rechnung. Darunter Werkzeuge, Werkzeugzubehör, eine Kettensäge und Solarpanels. Total Waren im Wert von über 10'000 Franken.

Kauf auf Rechnung dank Hintergrundwissen

Dass der Kauf auf Rechnung überhaupt möglich war, dürfte in erster Linie damit zusammenhängen, dass der Mann genau wusste, wie er im Profi-Baumarkt einkaufen musste. Dieses Wissen hatte er, weil er für ein Bahnunterhaltsunternehmen tätig war und so auch die Namen der berechtigten Mitarbeiter kannte. Beim «Einkauf» nannte er dann jeweils deren oder fiktive Namen. Die nötige Kommissionsnummer erfand er jeweils, so geht es aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor.

Bevor der Schweizer die Werkzeuge ergaunerte, war er für mindestens eines der Bahnunterhaltsunternehmen tätig gewesen. Heute arbeitet er gemäss seinem Linkedin-Profil für die SBB.

Bedingte Freiheitsstrafe und Busse

Der Familienvater wurde für seine «Einkäufe» vor kurzem wegen mehrfachen Betrugs per Strafbefehl verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland: eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Busse von 600 Franken. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt ausgesprochen, heisst, lässt sich der Bauführer in den kommenden vier Jahren nichts zu Schulden kommen, muss er nicht hinter Gitter. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

*Name geändert

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veröffentlicht: 6. Dezember 2023 07:31
aktualisiert: 6. Dezember 2023 08:28
Quelle: ZüriToday

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