Um ihren Kundinnen und Kunden bestmöglich zu helfen, gehört es für das Verkaufspersonal dazu, bei den Personen in der Umkleide nachzufragen, wie alles so passt und sitzt. An einem Morgen im Januar erkundigte sich ein Verkäufer im Kleidergeschäft an der Winterthurer Marktgasse bei seinem Kunden in der Umkleide, ob denn alles passe.
Heruntergelassene Hose
Der 35-jährige Mann in der Umkleide öffnete den Vorhang. Statt seinen Kunden in neuer Kleidung vorzufinden, stand dieser mit hochgezogenem Shirt und etwas heruntergezogener Hose vor ihm.
In seiner rechten Hand hielt der Familienvater sein entblösstes Glied und befriedigte sich selbst. Wie der Verkäufer darauf reagierte und was der Mann damit bezwecken wollte, geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, nicht hervor. Der Mann aus der Region wurde nun verurteilt.
Busse, Geldstrafe und Verfahrenskosten
Für sein Verhalten wird der 35-Jährige jetzt zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilt ihn zu einer Busse von 500 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Franken, total also 2000 Franken. Die bedingte Geldstrafe muss der Mann jedoch nur bezahlen, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lässt.
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Verschulden, die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen des Verurteilten. Ausserdem muss der Mann für die Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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