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20-Jähriger bekommt Freiheitsstrafe wegen Flammen-Attacke

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20-Jähriger bekommt Freiheitsstrafe wegen Flammen-Attacke

30.05.2024, 17:39 Uhr
· Online seit 30.05.2024, 16:27 Uhr
Das Bezirksgericht Winterthur hat am Donnerstag einen 20-jährigen Neuseeländer wegen einer Flammen-Attacke auf einen betrunkenen Buspassagier verurteilt. Er erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
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Ins Gefängnis muss der 20-Jährige jedoch nicht. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben, die er bereits begonnen hat. «Die Rückmeldungen lassen hoffen», sagte der Richter dazu. «Würde man Sie jetzt in den Strafvollzug stecken, müsste man das alles danach wieder aufbauen.»

Verurteilt wurde auch sein gleichaltriger Kollege, der am Angriff beteiligt war und mit Händen, Füssen und einem Holzbrett auf das Opfer losging. Der Schweizer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe wegen Angriffs und versuchter einfacher Körperverletzung.

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Der Kopf fing sofort Feuer

Auslöser für den Flammen-Angriff im September 2022 war ein Streit während einer Busfahrt in Winterthur. Ein Betrunkener hatte die beiden Kollegen provoziert und angerempelt. Anfangs blieben sie ruhig. Nach dem Aussteigen verloren sie jedoch die Geduld.

Der 20-jährige Haupttäter richtete seinen Pfefferspray auf das Opfer und entzündete den Strahl, so dass der Kopf des Betrunkenen von einer ein Meter langen Flamme getroffen wurde. Sogleich fing der Mann an zu brennen. Zwei Passanten konnten die Flammen rechtzeitig löschen, so dass der Mann heute keine bleibenden Schäden hat.

Zum Glück keine Kunstfasern

Der Richter sprach bei der Urteilseröffnung von «unglaublich grossem Glück», dass kein grösserer Schaden entstand. «Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Mann Kunstfasern getragen hätte.»

Mit seinem Urteil folgte das Gericht grösstenteils den Anträgen des Staatsanwalts - bis auf den Landesverweis für den Haupttäter. Diesen wollte das Gericht nicht verhängen, weil der 20-jährige ein Härtefall sei. Der Neuseeländer wuchs grösstenteils in der Schweiz auf, macht eine Lehre und hat hier bereits einen Sohn.

Er ist allerdings bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. «Sollte es jemals wieder ein solches Delikt gehen, müssen Sie gehen.» Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(sda/osc)

veröffentlicht: 30. Mai 2024 16:27
aktualisiert: 30. Mai 2024 17:39
Quelle: ZüriToday

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