Als Arbeitgeber generieren die heute 21 Casinos einen volkswirtschaftlichen Nutzen in ihren Regionen. Zudem leisten die Spielbanken Abgaben. Seit der Betriebsaufnahme in den Jahren 2002/2003 kamen so Gelder im Umfang von insgesamt 7,309 Milliarden Franken zusammen. 6,253 Milliarden Franken dienten zur Finanzierung der AHV, 1,056 Milliarden Franken gingen an die Kantone.
Bald steht die Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen an. Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere Grundsatzentscheide getroffen und skizziert, wie die Schweizer Casino-Landschaft ab dem Jahr 2025 aussehen soll. Die Regierung stützte sich dabei auf einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).
Potenzial von Dutzenden Millionen Franken
Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Meinung, dass das Konzessionssystem nicht grundlegend reformiert werden muss. «Die ausgewogen über das Land verteilten 21 Spielbanken spielen als Unterhaltungsveranstalter in ihren Standortregionen eine wichtige Rolle», schreibt der Bundesrat. Die Spielbanken würden auch künftig ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt sein.
Änderungen gibt es aber bei der Anzahl und der Art der zu erteilenden Konzessionen sowie beim Vergabeverfahren. So werden beispielsweise zwei neue Zonen geschaffen, wodurch sich die Anzahl der Casino-Standortregionen auf 23 erhöht. Die ESBK hatte in ihrem Bericht empfohlen, «unter Einhaltung eines strengen Sozialschutzes eine bessere Verfügbarkeit des Spielangebots zu erreichen».
Mit Lausanne und Winterthur werden nun zwei zusätzliche Zonen für die Erteilung zweier neuer A-Konzessionen geschaffen - auch, um das vorhandene Marktpotenzial besser abzuschöpfen.
Eine Spielbank im Raum Lausanne könnte laut Experten einen Bruttospielertrag in Höhe von 10 bis 20 Millionen Franken erzielen - Verluste bei den Hauptkonkurrenten in Montreux VD und Meyrin GE eingerechnet. Bei einem neuen Casino im Raum Winterthur geht man sogar von einem Marktpotenzial von 30 bis 60 Millionen Franken aus. Die Abgaben darauf kämen letztlich der AHV zugute.
Neue Richtwerte festgelegt
An den weiteren acht heutigen Standorten mit einem A-Casino soll festgehalten werden. Darüber hinaus soll der Bundesrat wie bisher maximal 13 B-Konzessionen erteilen.
In Spielbanken mit einer Konzession B ist der Höchsteinsatz für Automatenspiele auf 25 Franken beschränkt. In Spielbanken mit einer Konzession A gelten keine derartigen Einschränkungen. Ausserdem dürfen die Standortkantone von B-Spielbanken eine kantonale Abgabe auf den Bruttospielertrag (ohne Onlinespiele) erheben. Bei den Standortkantonen von A-Spielbanken ist dies nicht der Fall.
Der Bundesrat hat neu entschieden, dass eine Konzession A nur dann erteilt werden soll, wenn der zu wählende Standort es dem Casino-Betreiber ermöglicht, mit den angebotenen Spielbankenspielen - Onlinespiele ausgenommen - einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als dreissig Millionen Franken zu erzielen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn in Fahrdistanz von dreissig Minuten zum Casino ungefähr 300'000 Personen wohnhaft sind.
In Bezug auf die Konzessionen des Typs B wurde entschieden, dass die Casino-Betreiberin einen Standort wählen sollte, an dem sie mit den angebotenen Spielbankenspielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als zehn Millionen Franken erzielen kann. Diese Voraussetzung ist in der Regel dann erfüllt, wenn im Einzugsgebiet in Fahrdistanz von dreissig Minuten ungefähr 100'000 Personen wohnen.
Ausnahmen für kleine Casinos möglich
Wenn die Voraussetzung der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet nicht erfüllt ist - beispielsweise in den Bergcasinos in Graubünden -, kann das Casino geltend machen, dass es die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit auf eine andere Weise erfüllt. Beispielsweise kann es auf einen hohen Anteil an Touristinnen und Touristen unter den Besucherinnen und Besuchern verweisen.
Insbesondere die Casinos in St. Moritz GR und in Davos GR lagen - schon vor der Pandemie - deutlich unter der Schwelle eines Bruttospielertrags von zehn Millionen Franken. Wichtig sei bei allen neuen Gesuchen, dass die Rentabilität über fünf Jahre ausgewiesen werde, sagte Stephanie Boschung von der ESBK vor den Medien.
Der Bundesrat behält sich nach eigenen Abgaben vor, bei der Konzessionserteilung ausnahmsweise und in begründeten Fällen von diesen Richtlinien abzuweichen, «wenn es die Marktverhältnisse erlauben und die Ziele des Geldspielgesetzes trotzdem erreicht werden können».
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Vergabe der Konzessionen entscheiden. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
(sda)