Der Senior glaubte, endlich Heilung für seine Gebrechen und Probleme zu finden, als er im Januar dieses Jahres beim Zentrum Töss von einem Mann angesprochen worden war. Wie sich später herausstellen sollte, handelte es sich beim Mann um einen Scharlatan.
Er verwickelte den 76-Jährigen in ein Gespräch und versprach, ihm helfen zu können. Für eine erste kurze Behandlung verrechnete der «Wunderheiler» aus Indien 200 Franken. Für weitere 30 Minuten Therapie wurden 640 Franken fällig. Im Burger King an der Zürcherstrasse betete der heute 41-jährige Inder für den Senioren und übergab ihm dazu einen Stein und eine Kette.
2700 Franken für eine Stunde
Zu einem weiteren Treffen kam es einige Tage später auf Initiative des «Wunderheilers». Er wollte dazu auch seinen «Oberchef» mitbringen. Beim Senioren zu Hause zeichneten die beiden Inder die Hand ihres Opfers nach, um daraus abzuleiten, was alles schlecht sei und was ihm hingegen Energie bringen würde. Dazu betete er gemäss dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, in unverständlicher Sprache.
Für die einstündige Sitzung verrechneten die «Wunderheiler» ihrem Opfer 2700 Franken. Wegen der Bezugslimite konnte dieser aber nur 1000 Franken in bar bezahlen. Die restlichen 1700 Franken sollten am nächsten Tag am Hauptbahnhof Winterthur übergeben werden. Dabei klickten jedoch die Handschellen. Der Senior hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet, er fühle sich ausgebeutet, manipuliert und betrogen. Ein heute 29-Jähriger und ein 41-jähriger Inder wurden abgeführt.
Geldstrafen und Bussen
Die beiden Inder wurden kürzlich von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Wucher, rechtswidriger Einreise, rechtswidrigem Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung per Strafbefehl verurteilt. Das Verdikt: Je eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken, total also 3600 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Ausserdem wurden die «Wunderheiler» zu Bussen von je 128,10 Franken verurteilt. Dieser aussergewöhnlich anmutende Betrag kommt zustande, weil ein grosser Teil der Strafe bereits mit dem beschlagnahmten Geld beglichen wurde. Die Strafbefehle sind rechtskräftig.
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