Zürich

Wollte Ex-Frau umbringen: Gericht verurteilt Kroate zu sechs Jahren Gefängnis

Morddrohung und Tätlichkeit

Mann (55) wird zu über sechs Jahren Gefängnis verurteilt

19.07.2024, 13:48 Uhr
· Online seit 19.07.2024, 12:58 Uhr
Das Bezirksgericht Dietikon hat im Fall eines 55-jährigen Kroaten ein Urteil gefällt. Der Mann musste sich wegen Vorbereitungshandlungen zu einer vorsätzlichen Tötung verantworten.
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Dass die Ex-Frau des 55-jährigen Kroaten noch lebt, hat sie wohl ihrer Nachbarin zu verdanken. Nachdem die Nachbarin die Wohnung der Frau verlassen hatte, hörte sie einen lauten Schrei und alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, konnte der beschuldigte Ex-Mann der Frau überwältigt und verhaftet werden.

Genervte Antworten vor Gericht

Der 55-Jährige hatte sich Zutritt zur Wohnung verschafft, die Frau geschlagen und, ausgerüstet mit Kabelbinder und Japanmesser ihr gedroht, sie umzubringen. Am Donnerstag musste sich der Mann nun vor Gericht verantworten.

Vorgängig erhielt die Ex-Frau Gelegenheit, sich nochmals zu den Geschehnissen zu äussern. Was ihr sichtlich schwerfiel, wie die «Limmattaler Zeitung» schreibt.  «Mich plagen seit dem Vorfall Angst und Schlaflosigkeit. Mein Ex-Mann wollte mich an diesem Abend im Mai 2023 umbringen», sagte sie.

Anschliessend verliess sie den Gerichtssaal, bevor ihr Ex-Mann in den Raum geführt wurde, damit sie diesen nicht sehen musste. Auf die Fragen der Richterin reagierte er einsilbig und teils genervt, schreibt die Zeitung weiter. Er bestand auch darauf, dass er seine Ex-Frau nicht habe umbringen wollen. «Ja ich habe Fehler gemacht, aber ganz sicher wollte ich meine Ex-Frau nicht umbringen», so der Beschuldigte.

GPS-Tracker in Playstation versteckt

Die Staatsanwaltschaft zweifelte jedoch nie daran, dass der Beschuldigte seine Ex-Frau tatsächlich hatte töten wollen. Alleine wie er herausgefunden hatte, wo seine Ex-Frau wohnt, sei perfide und skrupellos. Er versteckte einen GPS-Tracker in der Playstation seines Sohnes.

Der Staatsanwalt beantragte eine unbedingte Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Ausserdem forderte sie eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 600 Franken. Der Angeklagte sei weiter des Landes zu verweisen.

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Der Punkt der sexuellen Nötigung oder gar Vorbereitung einer vorsätzlichen Tötung wollte die Verteidigung nicht gelten lassen. Der Beschuldigte sei aber wegen mehrfacher Nötigung und Körperverletzung zu bestrafen. Die Verteidigung forderte 30 Monate Gefängnis. Von einem Landesverweis sei abzusehen.

Gefängnis und Landesverweis

Die Gerichtspräsidentin gab um 19 Uhr, nach langer Beratung, das Urteil bekannt. Der Kroate wird zu sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe unbedingt, dazu eine unbedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken und 2000 Franken Busse (dies unter Einbezug des ursprünglich bedingt ausgesprochenen Strafbefehls von 2023) verurteilt.

Der Frau muss er weiter 15'000 Franken Genugtuung zahlen – zuzüglich fünf Prozent Zinsen seit dem Tag der Tat. Für weitere Kosten in der Höhe von tausenden von Franken muss er ebenfalls aufkommen.

Dass der Verurteilte das Land verlassen muss, war für das Gericht ein klarer Fall. Er hat über 100'000 Franken Schulden und sei in keiner Form integriert. Kontakt habe er lediglich etwas zur Familie einer anderen früheren Ex-Frau.

(roa)

veröffentlicht: 19. Juli 2024 12:58
aktualisiert: 19. Juli 2024 13:48
Quelle: ZüriToday

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