Es ist der 22. Februar 2022, drei Minuten vor Mitternacht. In einem Audi RS3 Sportback und mit über 80 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho braust der Logistiker durch Oerlikon.
Der Blitzer an der Verzweigung Dörflistrasse/Tramstrasse dürfte ihm zum Verhängnis geworden sein. Aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, geht hervor, dass der Zürcher mit 28 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs war - nach Abzug der Sicherheitsmarge von fünf Kilometer pro Stunde.
Der Mann war nicht nur viel zu schnell, sondern hätte sich gar nicht erst ans Steuer setzen dürfen und dies schon seit über 15 Jahren. Der Fahrausweis wurde ihm nämlich im Herbst 2006 entzogen. Die genauen Hintergründe sind nicht bekannt. Die Verkehrsdelikte sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs.
Illegales Klappmesser – illegaler Dolch
Bereits im Sommer 2021 wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Damals wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz. Er hatte ein Klappmesser online bestellt. Aus dieser ersten Strafe hat der Mann offenbar nichts gelernt. Bereits rund einen Monat später bestellte der Logistiker erneut online ein verbotenes Messer. Diesmal einen sogenannten «Push Dagger»-Dolch. Auch der symmetrische Dolch wurde vom Zoll entdeckt.
Ex-Freund der Vergewaltigung bezichtigt
Zurück zum Tag der Schnellfahrt, den 22. Februar 2022. Am frühen Abend dieses Dienstags war der Verurteilte zusammen mit seiner Ehefrau, einer Kleinkindererzieherin, unterwegs. Gemäss dem Strafbefehl fuhren die beiden gegen 19 Uhr zu den Eltern des Ex-Freundes der Kleinkindererzieherin.
Dort, im beschaulichen Reiheneinfamilienhausquartier, bezichtigten die beiden den Ex-Freund der Ehefrau der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung.
Die Staatsanwaltschaft wertet dies als üble Nachrede, weil es weder eine Strafanzeige, noch Beweise für die Behauptung gebe. Die Ehefrau wurde dafür zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 140 Franken, einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 400 Franken verurteilt. Diese und die 800 Franken Verfahrensgebühr muss die Frau bezahlen.
Der Tatbestand der üblen Nachrede floss beim Logistiker in Zumessung der Gesamtstrafe ein.
Fast 10'000 Franken Geldstrafe
Der knapp 40-Jährige wurde für all seine Taten zu einer unbedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sieht die Straftatbestände Vergehen gegen das Waffengesetz, üble Nachrede, grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzug des Ausweises erfüllt.
Dazu kommt die Verfahrensgebühr von 800 Franken. Auch wegen einer Vorstrafe wurde die Geldstrafe unbedingt ausgesprochen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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