Quelle: 4.7.2022 / TeleZüri
Die gesetzliche Verankerung von Schulnoten wurde in der Schlussabstimmung mit 101 zu 62 Stimmen entschieden. Alternative Benotungssysteme sind nur in der ersten Klasse und bei sonderpädagogischen Massnahmen erlaubt.
Bürgerliche und Mitte sind erleichtert
Unterstützt wurde die Vorlage von den Bürgerlichen und der Mitte. Sie befürchten, dass die Schulnoten dereinst dem Zeitgeist zum Opfer fallen könnten, wenn diese nicht im Gesetz verankert seien. Die Bürgerlichen argumentierten auch mit der Wirtschaft, die auf Noten als Bewertungsmassstab angewiesen sei.
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«Kompetenzen des Bildungsrates beschnitten»
Gegen die Vorlage stimmte die links-grüne Seite. Sie kritisierte, dass mit dem Noten-Obligatorium die Kompetenzen des Bildungsrates beschnitten würden. Dieses Gremium sei für Inhalt und Form der Leistungsbeurteilung zuständig, nicht der Kantonsrat.
Auslöser für die Gesetzesänderung war eine parlamentarische Initiative von FDP, SVP, EVP, Mitte und GLP.