Es ist ein Geschwindigkeitsverstoss der anderen Art. Eine 54-jährige Zürcherin muss eine Strafe zahlen für das Zu-Langsam-Fahren, wie «20 Minuten» berichtet. Die Autofahrerin, welche am 10. März auf der A3 Richtung Zürich unterwegs war, hatte es wohl nicht besonders eilig.
Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz fuhr die Zürcherin über zwei Kilometer lang mit einem «deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegenden Tempo auf dem Überholstreifen». Weil die 54-Jährige den linken Fahrstreifen auf der Autobahn nicht freigab und eben nicht schnell genug fuhr, wurde die Zürcherin per Strafbefehl verurteilt.
Diese Fahrt in ihrem VW Golf kostet die Zürcherin 420 Franken – 200 Franken Busse und 220 Franken Verfahrenskosten. Konkret wurde sie wegen der Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtfreigeben des Fahrstreifens an ein sich ankündigendes, schneller fahrendes Fahrzeug verurteilt.
(sur)