Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung prüfte das Gesuch des Instituts und stellte zahlreiche Mängel in verschiedenen Bereichen fest. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Gutachtergruppe war unter anderem der Ansicht, die Mängel fussten konzeptionell auf der Strategie des Instituts, Dozierende nur in Minimalpensen zu beschäftigen, keinen relevanten Mittelbau einzurichten und keine Nachwuchsförderung anzubieten.
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Betrieb läuft bereits
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Instituts vollumfänglich abgewiesen und stützt die Sicht der Vorinstanz. Der Vorlesungsbetrieb des Instituts läuft seit November 2021. Das Angebot des Instituts umfasst einen zweijährigen Masterstudiengang und zwei dreijährige Passerellen-Studiengänge, die ebenfalls zum Master führen sollten.
Der Abschluss des Studiengangs sollte die Zulassung zur Anwaltsprüfung berechtigen, wozu eine institutionelle Akkreditierung als universitäre Hochschulinstitution notwendig ist.
(sda/osc)