Mitte Januar hat der Prozess gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig und drei weitere Angeklagte im «Fall Hefenhofen» begonnen. Heute, Dienstag, findet der dritte Prozesstag statt. Das musst du wissen.
Was geschieht am dritten Prozesstag?
Die Verhandlung wird mit den Plädoyers der Rechtsvertreter des ehemaligen Kantonstierarztes und den weiteren Beschuldigten fortgeführt. Für den Fall sind insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.
Wer ist angeklagt?
Angeklagt sind vier Personen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig. Neben ihm stehen auch sein damaliger Stellvertreter Ulrich Weidli, ein Mitarbeiter des Veterinäramts und ein Milchinspektor vor Gericht.
Wie lautet die Anklage?
Konkret wird den Angeklagten mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Nötigung, Gläubigerschädigung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl und mehrfache Tierquälerei durch Unterlassung vorgeworfen.
Die vier Angeklagten müssen sich wegen mehreren Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen verantworten. Paul Witzig soll immer wieder weggeschaut haben, obwohl er Kenntnisse von den Verhältnissen auf dem Hof hatte.
Was fordert die Privatklägerschaft?
Es gibt zwei Privatklägerschaften. Einer davon ist Ulrich K. Er fordert Schadenersatz in der Höhe von rund 2,6 Millionen Franken sowie fünf Prozent Zins. Die Hofräumung und die Beschlagnahmung der Tiere sind laut seinem Anwalt widerrechtlich durchgeführt worden. Er habe einen grossen finanziellen Schaden davongetragen. Das auch, weil die Pferde zu zu tiefen Preisen versteigert wurden.
Die zweite Privatklägerin ist die Besitzerin der versteigerten Ponys. Sie fordert einen Schadenersatz von gut 38'000 Franken.
Was wurde bisher verhandelt?
Am ersten Prozesstag standen die Befragungen der vier Angeklagten auf dem Programm. Sämtliche Angeklagten verweigerten die Aussage. Der Anwalt von Ulrich K., der im Fall als Privatkläger auftritt, nutzte gleich mehrere Gelegenheiten, um sich zu melden. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft scharf und beantragte ein Gutachten, um den Wert der versteigerten Pferde und Tiere festzuhalten. Dies wurde abgelehnt. Am Nachmittag des ersten Prozesstages wurden Zeugen befragt. Darunter ein ehemaliger Generalsekretär des Departements des Innern und Volkswirtschaft.
Der zweite Prozesstag startete mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie fordert eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten für den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt sowie eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 190 Franken und eine Busse in der Höhe von 6800 Franken. Die Staatsanwältin warf dem Hauptbeschuldigten vor, dass er über Jahre von diversen Missständen auf dem Landwirtschaftsbetrieb gewusst habe, ohne zu handeln. Der Anwalt von Ulrich K. äusserte sich auch am zweiten Tag und kritisierte die Anklage der Staatsanwaltschaft als mangelhaft.
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