Schweiz

Finanzierung der 13. AHV-Rente: Bundesrat legt Varianten vor

Zwei Varianten

Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer: So will der Bundesrat die 13. AHV-Rente finanzieren

27.03.2024, 16:40 Uhr
· Online seit 27.03.2024, 14:58 Uhr
Ab 2026 wird in der Schweiz die 13. AHV-Rente jährlich einmal ausbezahlt. Nun hat der Bundesrat entschieden, wie die benötigten 4.2 Milliarden Franken finanziert werden sollen. Er schlägt zwei Varianten vor.

Quelle: CH Media Video Unit

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Der Bundesrat will sicherstellen, dass der Zuschlag auf die Altersrenten ab 2026 an alle Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt wird. Gleichzeitig will er dafür sorgen, dass wegen des Zuschlags niemandem die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Beides haben Volk und Stände am 3. März 2024 mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente entschieden.

Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer

Die 13. Rente kostet bei der Einführung 4.2 Milliarden Franken. Nach fünf Jahren steigen die Kosten auf rund fünf Milliarden, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Ohne Zusatzfinanzierung gerät die AHV damit in Schieflage. Um die AHV nicht zu gefährden, schlägt der Bundesrat zwei Varianten der Finanzierung vor. Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte. Zweitens sieht der Bundesrat die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte vor.

Anteil des Bundes an AHV soll sinken

Heute beteiligt sich der Bund mit einem festen Anteil von 20.2 Prozent an den Kosten der AHV. Bei der 13. AHV-Rente müsste dieser demnach 840 Millionen Franken der 4.2 Milliarden übernehmen. Das belastet die Bundesfinanzen zusätzlich. Um dies zu verhindern, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil ab 2026 zu senken, und zwar auf 18.7 Prozent. Auch hier schlägt der Bundesrat zwei Varianten zur Finanzierung vor: Bei einer will man die Mittel aus dem AHV-Fonds nehmen. Eine zweite Variante zielt auf weitere Einnahmen. Auch hier ist eine Erhöhung von Lohnbeiträgen sowie Mehrwertsteuer angedacht.

Der Bundesrat schickt seine Finanzierungsvorschläge der 13. AHV-Rente in die Vernehmlassung. Diese dauert bis im Sommer. Im Herbst des laufenden Jahres soll das Parlament darüber befinden.

Neue AHV-Reform bis Ende 2026

Auch ohne die Zusatzkosten für die 13. AHV-Rente steht die AHV vor finanziellen Herausforderungen, schreibt der Bundesrat. Ab 2030 sei mit grossen Defiziten zu rechnen. Dies, weil die Zahl der Pensionierten schneller steigt, als die Zahl der Erwerbstätigen. Zudem steigt die Lebenserwartung. Deshalb hat das Parlament den Bundesrat bereits vor drei Jahren beauftragt, bis 2026 eine AHV-Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Reform sollen auch Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert werden.

(red.)

veröffentlicht: 27. März 2024 14:58
aktualisiert: 27. März 2024 16:40
Quelle: Today-Zentralredaktion

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