Zürich

Gratis zum Mitnehmen - Darf ich gebrauchte Ware an den Strassenrand stellen?

Gratis zum Mitnehmen

Darf ich alte Möbel in Zürich an den Strassenrand stellen?

07.03.2022, 09:58 Uhr
· Online seit 07.03.2022, 07:50 Uhr
Wer hat sie nicht auch schon gesehen? Die Anschriften «Gratis zum Mitnehmen», «Zu Verschenken» oder einfach nur «Gratis», welche an diversen Objekten am Strassenrand befestigt sind. Dies ist zwar illegal, die Stadt Zürich geht jedoch kulant damit um.
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Was ist verboten?

Grundsätzlich ist es natürlich keine schlechte Idee, brauchbare Materialien zur Wiederverwendung anzubieten, statt zu entsorgen. Abfall im Freien abzulagern oder stehenzulassen ist in der Stadt Zürich aber gesetzlich verboten, wie Daniel Eberhard, Mediensprecher der ERZ, Entsorgung + Recycling Zürich, bestätigt. «Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ablagerung auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht und ob der Abfall aus Haushalten oder Betrieben stammt.» Um Waren auf öffentlichem Grund anzubieten, brauche es eine Bewilligung der Gewerbepolizei. Folglich ist das «Gratis zum Mitnehmen»-Phänomen unerlaubt.

Die Alternativen

Die Praxis, Waren auf der Strasse anzubieten, ist auch dem Verschönerungsverein Zürich bekannt. Präsident Mario Mariani sagt gegenüber ZüriToday, dass es im Einzelfall spannend sein könne – insofern die Objekte in gutem Zustand seien. «Aber auch ich nerve mich, wenn es gehäuft immer wieder auftritt. Es gibt so viele Plattformen, wo Objekte online gestellt werden können, es tritt wohl aufgrund von Bequemlichkeit auf», so Mariani. Auf die Alternativen verweist auch Eberhard. Vorzugsweise sollen wiederverwendbare Materialien über «eine der vielen, eigens dafür geschaffenen Plattformen im Internet, Tauschbörsen oder Flohmärkte» angeboten werden. Die Zunahme von Gegenständen zur Mitnahme am Strassenrand kann Eberhard nicht bestätigen. «Die Tendenz ist eher stabil.»

In der Tat bieten Tutti, Ricardo und eBay gute Möglichkeiten für den Verkauf oder das Verschenken gebrauchter Ware. Auf der Website nimms.ch können ausschliesslich kostenlose Dinge ergattert werden. Auch auf dem Marketplace von Facebook werden täglich vielerlei Objekte weitergegeben. Zudem gibt es die Facebook-Seiten «will öpper» und «hätt öpper», auf der ein ständiger Austausch zwischen Anbietern und Abnehmern von Gebrauchtware stattfindet.

Hast du schon erfolgreich gebrauchte Möbel an der Strasse entsorgt - oder hast du schon gebrauchte Schätze am Wegrand gefunden? Erzähl uns davon!

Was wird toleriert?

Nebst der Bequemlichkeit sei laut Mariani womöglich das Unwissen ein weiterer Grund für das Hinausstellen von Objekten. «Ich denke, den meisten ist es nicht bewusst, dass dies illegal ist. Selbst habe ich schon erfahren, dass ein Bewohner von der Gemeinde Adliswil gebüsst wurde», so der Präsident des Verschönerungsvereins. Die Empörung des Gebüssten sei danach gross gewesen. Zudem trete das Phänomen um den Zügeltermin herum häufiger auf, sagt Mariani.

Nicht nur die «Hinaussteller» sind sich nicht sicher, ob sie damit etwas Illegales tun. Denn laut  Eberhard ist die Abgrenzung zum Versuch, Abfall illegal zu entsorgen, nicht immer eindeutig. «In der Praxis lässt die ERZ eine gewisse Kulanz walten. Es gilt, im Sinne der Abfallvermeidung / Kreislaufwirtschaft die Verhältnismässigkeit abzuwiegen», so Eberhard. Deshalb werde toleriert, wenn einwandfreie, funktionstüchtige Gegenstände mit dem Vermerk «Gratis zum Mitnehmen» während eines Tages vor dem Hauseingang stehen. «Bedingung ist, dass die Gegenstände den Fuss- und Strassenverkehr oder die ordentliche Abfuhr nicht behindern und abends wieder hereingenommen werden.» Die allermeisten Stadtbewohner entsorgen laut Eberhadt ihren Abfall aber korrekt.

Reklamationen und Bussen

Gegen die Entsorgung von offensichtlichem Abfall kommen auch immer wieder Reklamationen aus der Bevölkerung. «Sperrgut, wie zum Beispiel ausgediente Matratzen, das auf öffentlichem Grund illegal entsorgt wird, ist ein Ärgernis für die Anwohnenden. Wenn wir von ERZ einen entsprechenden Hinweis aus der Stadtbevölkerung erhalten, holen wir die entsorgen Artikel ab.» Gleichzeitig werde der Kontrolldienst aufgeboten, um allfällige Hinweise zur Identität der fehlbaren Personen zu erkennen und Anzeige erstatten zu können.

Wenn eine Entsorgungsabsicht bei der Deponie am Strassenrand festzustellen ist, gelte das Material als illegale Deponie und die illegale Entsorgung werde verzeigt, sagt Eberhard weiter. «Dieses Vorgehen ist mit der Wasserschutzpolizei (WAPO) abgesprochen.» Die Bussen werden jedoch nicht von ERZ, sondern vom Statthalteramt ausgesprochen. Weitere Auskünfte zu Bussen kann ERZ darum nicht erteilen.

Eberhard weist darauf hin, dass «Sperrgut in der Stadt Zürich in den Recyclinghöfen, beim Cargo-Tram oder via Abholung» entsorgt werden kann. Illegale Deponien können Stadtbewohnerinnen und -bewohner dem ERZ Service Center oder über die Website und App Züri wie neu melden. Über die App hat ZüriToday bereits berichtet.

veröffentlicht: 7. März 2022 07:50
aktualisiert: 7. März 2022 09:58
Quelle: ZüriToday

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