Zürich
Kanton Zürich

Tödliche Falle für Katze in Zürich: Urteil gefallen

Zürcher Unterland

Mann stellt Nachbarskatze tödliche Falle

18.06.2024, 09:46 Uhr
· Online seit 12.06.2024, 10:49 Uhr
Ein Mann im Zürcher Unterland war von einer Nachbarskatze so genervt, dass er ihr eine tödliche Falle stellte. Wegen Tierquälerei wurde er nun verurteilt.
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Ein Italiener aus dem Zürcher Unterland verdächtigte die Nachbarskatze, ihr Geschäft auf seiner Parzelle zu verrichten. Aus diesem Grund verknüpfte er im September 2023 Schnüre so, dass sechs Schlingen entstanden, die sich selbst verengten. Dann hing er die Fallen in seinem Garten auf – und zwar auf einer Höhe, die für die Katze gut erreichbar war.

Todeskampf dauerte zwischen ein und neun Stunden

Im darauffolgenden November verfing sich die Katze in der im Gewächshaus platzierten Falle. Die Schlinge zog sich um den Katzenkörper zusammen, wahrscheinlich zuerst um den Hals und dann um die Hinterbeine, wie der «Zürcher Unterländer» schreibt.

Die Katze war gefangen und kämpfte um ihr Leben. Während eines Befreiungsversuchs sprang sie über den Zaun, der hinter dem Gewächshaus liegt. Dabei blieb sie hängen und konnte sich nicht mehr aus der Schlinge befreien.

Der Bauchraum des Tieres wurde laut Bericht zusammengedrückt, es folgte ein blutender Gewebeinfarkt im Darm und der Verschluss der grossen Blutgefässe. Ihr Todeskampf könnte gemäss Strafbefehl bis zu neun Stunden gedauert haben.

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Nicht nur wegen Tierquälerei verurteilt

Der Italiener wurde wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung verurteilt. Rechtlich kann man Tiere eigentlich nicht als Sachen bezeichnen, doch kommen bei ihnen Bestimmungen über Sachen zur Anwendung – so auch in diesem Fall. Es heisst im Strafbefehl, der Mann habe den Tod der Katze in Kauf genommen und mit der Tötung das Eigentum für die Geschädigte «unbrauchbar» gemacht.

Nun erhält der Mann eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 50 Franken, das macht insgesamt 8000 Franken. Diesen Betrag muss er erst bezahlen, wenn er sich in der Probezeit von zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt. Fällig hingegen wird die Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.

(hap)

veröffentlicht: 12. Juni 2024 10:49
aktualisiert: 18. Juni 2024 09:46
Quelle: ZüriToday

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