Sie sind in und um Zürich sehr beliebt: Elektro-Motorräder und -Roller. Immer wieder sieht man sie im Stadtbild. Gerade unter Jugendlichen sind E-Töffs sehr beliebt:
Quelle: ZüriNews / E-Roller Boom: Jugendliche fahren wild durch die Stadt / Beitrag vom Juni 2022
Ein ZüriReporter hat ein solches Fahrzeug kürzlich sogar in einem Tram der Verkehrsbetriebe Glattal (VBG) entdeckt. Doch ist es überhaupt erlaubt, ein solches Gefährt im öffentlichen Verkehr zu transportieren.
Was man im öffentlichen Verkehr mitführen darf und was nicht, weiss die ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass. Auf Anfrage von ZüriToday, ob man so einen Elektro-Roller ins Tram oder in den Zug mitnehmen darf, ist die Antwort klar. Ein Fahrzeug wie der abgebildete E-Töff darf im öffentlichen Verkehr nicht mittransportiert werden.
Zuschlag und Rausschmiss sind möglich
Die Reise mit einem im ÖV nicht zugelassenen Fahrzeug kann Folgen haben. «Ist zufälligerweise Kontrollpersonal zugegen, wird der Fahrgast entsprechend gebüsst», sagt Victoria Sutter von der Medienstelle der Verkehrsbetriebe Glattal (VBG).
Wie hoch die Busse ist, darüber kann die Alliance SwissPass Auskunft geben. «Beim ersten Mal zahlt man mindestens einen Zuschlag von 70 Franken», erklärt Mediensprecherin Michaela Ruoss. Dazu komme noch der Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke. Beim ersten Mal kann es laut der Alliance Swisspass also bis zu 85 Franken kosten. Noch teurer wird es im Wiederholungsfall. «Dann muss man mit Kosten von bis zu 155 Franken rechnen.»
Aber auch sonst kann die Fahrt mit einem im ÖV nicht zugelassenen Fahrzeug Folgen haben: «Man muss das nicht zugelassene Fahrgerät spätestens an der nächsten Haltestelle ausladen», sagt Ruoss. Das bestätigen auch die Verkehrsbetriebe Glattal (VBG). In einem ihrer Trams wurde der Elektro-Töff transportiert. «Bemerkt das Fahrdienstpersonal einen Fahrgast mit einem solchen Gefährt, wird der Fahrgast aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen.»
Was darf man im ÖV mitnehmen?
Die Tarifbestimmung 600 der Alliance SwissPass gibt Auskunft darüber, was man im öffentlichen Verkehr mittransportieren darf. Zugelassen sind laut dem Reglement beispielsweise Velos, Elektrovelos und (Elektro)-Trottinette, bei denen das grösste Rad nicht grösser als 30,48 Zentimeter gross ist. Auch Liegevelos und andere einspurige Gefährte sind zugelassen, sofern sie kürzer als zwei Meter sind. Dafür braucht es aber ein entsprechendes Ticket.
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Fahrgeräte, die einen Verbrennungsmotor besitzen, sind im ÖV hingegen nicht erlaubt. Auch ein Dreitertandem, mehrsitzige Liegevelos, Elektro-Stehroller (Segways), Elektro-Roller und Elektromobile sind nicht zugelassen. Eine Ausnahme gibt es aber dabei: Wer sein Elektromobil als orthopädisches Hilfsmittel benötigt, darf es sogar unentgeltlich mittransportieren.