Mehrere Explosionen in einem Hobbyraum in der Tiefgarage beim Nussbaumer Einkaufszentrum Markthof hatten im Juni 2024 zwei Menschenleben gefordert, 11 Personen wurden verletzt, 12 Gebäude beschädigt. Die beiden Toten, ein 43-jähriger Italiener und ein 24-jähriger Schweizer, hatten in dem Raum hobbymässig mit Material hantiert, welches für Feuerwerk an Grossanlässen verwendet wird. Dafür besassen sie weder die entsprechende Ausbildung, noch die Bewilligung für den Import und die Handhabung, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft in der Folge mit.
Mehrfache fahrlässige Tötung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz
Diese gibt die Ermittlungen im Fall nun an die Bundesanwaltschaft ab, bestätigt Linda von Burg, Mediensprecherin der Bundesanwaltschaft gegenüber der «Aargauer Zeitung». Dies aufgrund ihrer Zuständigkeit für Sprengstoffdelikte, heisst es weiter, «das betreffende Strafverfahren wird zurzeit gegen eine beschuldigte Person geführt, wegen des Verdachts der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz, der mehrfachen fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht.»
Bei dieser Person dürfte es sich demnach um den dritten Mieter des Hobbyraums handeln. Der 33-jährige Portugiese hatte sich noch während des Einsatzes in Nussbaumen gemeldet und war vorübergehend verhaftet worden. Für die Person gilt bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
So sah es im Keller, wo das pyrotechnische Material explodiert war, aus:
Quelle: TeleZüri / CH Media Video Unit / Jeannine Merki
Gemäss Sprecherin von Burg hätten die Staatsanwaltschaft Baden und die Bundesanwaltschaft seit Beginn der Strafuntersuchung engen Austausch gehabt.
Übernahme vereinbart
«Die genannten Straftatbestände unterliegen sowohl Kantons- wie auch Bundesgerichtsbarkeit», so die Sprecherin. In solchen Fällen erfolge jeweils eine Koordination zwischen der Bundesanwaltschaft und der kantonalen Staatsanwaltschaft, erklärt die Sprecherin. Je nach Konstellation des Falles werde festgelegt, durch welche Behörde das Strafverfahren weitergeführt werden soll. In diesem Fall sei vereinbart worden, dass die Bundesanwaltschaft nach den «ersten dringlichen und sichernden Massnahmen» von der Staatsanwaltschaft übernimmt.