Zürich
Stadt Zürich

Gegen Fussballchaoten: Zürich soll FCZ und GC im Notfall aus dem Letzigrund werfen

FCZ und GC

Stadt soll Macht als Letzigrund-Hausherrin gegen Chaoten nutzen

03.11.2024, 13:15 Uhr
· Online seit 03.11.2024, 12:59 Uhr
Sprayereien, Scharmützel, Übergriffe – gewalttätige Anhänger von Zürcher Fussballclubs sorgen allenthalben für Ärger. FCZ, GC und Politik hatten dem bislang wenig entgegenzusetzen. Jetzt kommt die GLP mit einer neuen Idee.
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Die Stadt Zürich ist Vermieterin des Stadion Letzigrund. Als solche habe sie die Möglichkeit, den Fussballclubs ihre Spielstätte zu entziehen, sollten die Vereine die Fangewalt nicht in den Griff bekommen. Darauf zielt ein Vorstoss aus den Reihen der GLP im Gemeinderat.

Mietvertrag als Hebel nutzen

Geschrieben wurde die Interpellation vom Grünliberalen Markus Merki. «Es braucht jetzt einen Weckruf», zitiert ihn die «NZZ» am Sonntag. Denn die Clubs, und hier vor allem die FCZ-Spitze, würden zu wenig gegen Fangewalt tun. Deshalb solle die Stadt die Eigentumsverhältnisse beim Stadion als Hebel nutzen. Die Frage an den Stadtrat: «Inwiefern ist im Mietvertrag geregelt, unter welchen Umständen den Klubs das Recht, im Stadion zu spielen, verweigert wird?»

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Offene Fragen gibt es bei dem Vorstoss viele. Die Stadt müsste den Vereinen wohl konkrete Verfehlungen aufzeigen, die eine Auflösung des Mietverhältnisses rechtfertigen würden. Zudem entgingen ihr bei einem Rauswurf der Clubs jährliche Mieteinnahmen in Millionenhöhe durch die Lappen. Die Vereine selbst stünden ohne Stadion vor einem existenziellen Problem.

Behörden und Vereine sollen sich endlich bewegen

Markus Merki gibt denn auch zu, dass es sich um eine sehr weitgehende Anregung handle. «Ich bin der Letzte, der eine Kündigung des Mietverhältnisses in die Tat umgesetzt sehen will.» Er wolle aber erreichen, dass sich Behörden und Vereine endlich bewegten.

Weder der FC Zürich noch GC wollten sich gegenüber der NZZ zum GLP-Vorstoss äussern. Auch das zuständige Sportdepartement äusserte sich mit Verweis auf die Gepflogenheiten bei Interpellationen derzeit nicht. Der Stadtrat muss den GLP-Vorstoss innerhalb von sechs Monaten beantworten.

(osc)

veröffentlicht: 3. November 2024 12:59
aktualisiert: 3. November 2024 13:15
Quelle: ZüriToday

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